© West                                                                                                                                    Unbefugtes Betreten des Geländes ist strengstens untersagt, jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.
Hinweis Unbefugtes Betreten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht! Hausfriedensbruch (§123 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft!
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