© West                                                                                                                                    Unbefugtes Betreten des Geländes ist strengstens untersagt, jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

Informationen

Straftaten gelten auch für „lost places“ Besucher! Die ehemalige Kent-School in Schwalmtal-Hehler gilt seit längerem als sogenannter „lost place“ für szenekundige und selbsternannte Abenteurer. Dass solche Gebäude oder Gelände eine magische Anziehungskraft besitzen, ist auch uns klar. Dennoch steht der Abenteuerlust auch privates Interesse gegenüber. Für das Gelände der Kent-School, welches sich in privatem Besitz befindet, gilt - wie für jedes andere eingezäunte Privatgrundstück - jedoch auch: Betreten verboten! Im Jahr 2021 zog es wieder eine Vielzahl an überregionalen "Eventtouristen" nach Schwalmtal. Durch die dortige Sicherheitsfirma wurden insgesamt 61 Hausfriedensbrüche bei der Polizei angezeigt. Diese werden durch uns weiterverfolgt. Konkret bedeutet das: Es werden Ermittlungsverfahren gegen diese Personen eingeleitet. In vielen Fällen kommt es neben den unbefugten Zutritten auch zu Sachbeschädigungen, welche letztlich überhaupt keinen Bezug mehr zur reinen Schaulust haben. Verständlich, dass die Eigentümer dies nicht gutheißen. Darum erwähnen wir nochmal ausdrücklich, dass der Zutritt zu dem Gelände der ehemaligen Kent-School verboten ist. Denn gerade im Fall der Kent-School ist der Ort gar nicht so „lost“, sondern ständig durch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bewacht. Quelle: https://ms-my.facebook.com/polizei.nrw.vie/photos/a.1672068696190674/4909238599140318/ Hinweis Unbefugtes Betreten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht! Hausfriedensbruch (§123 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft!
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