© West Unbefugtes Betreten des Geländes ist strengstens untersagt, jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.
Hinweis
Unbefugtes Betreten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!
Hausfriedensbruch (§123 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft!
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